Der Zwangsverwalter ist das seitens des Vollstreckungsgerichts eingesetzte Organ, das die Zwangsverwaltung abwickeln soll. Es muss sich um eine natürliche und geschäftsfähige Person handeln, die die ihr übertragenen Aufgaben zu erfüllen im Stande ist. Der Zwangsverwalter ist zwar dem Schuldner und Gläubiger sowie teilweise auch dritten Personen gegenüber verantwortlich, untersteht aber nur der Aufsicht und Anweisung des Vollstreckungsgerichts. Seine Tätigkeit hat er nach dem ZVG und der ZwVwV abzuwickeln. Er handelt regelmäßig nur gegen eine Vergütung, die aus den Erträgen des Grundstücks vorab entrichtet werden muss.