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NEWS MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

Immobilienverwaltung

Immobilienverwaltung ist der Oberbegriff für eine Vielzahl von Verwaltungstätigkeiten in Bezug auf bestehende Immobilien. Je nach Art und Nutzung gestaltet sie sich wegen der unterschiedlichen Bedürfnisse und Anforderungen differenziert aus. Kombinationen sind am Markt oftmals anzutreffen. Die Abgrenzungen der einzelnen Tätigkeit sind nicht immer leicht. Da es an gesetzlichen Grundlagen für einen Vertrag mangelt, müssen die Parteien die für sie geltenden Rechte und Pflichten im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages nach § 675 BGB selber festlegen. Im Hinblick auf das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist dies schwierig und führt, wie zahlreiche Gerichtsentscheidungen zeigen, oftmals zu unwirksamen Vereinbarungen. Da es gesetzliche Auffangtatbestände nicht gibt, sind die Parteien in solchen Situationen regelmäßig auf ein gegenseitiges Nachgeben angewiesen. Mangelt es an einem solchen, sind Konflikte programmiert.

 

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