Fotos reichen als Beweis für einen Schaden bei Wohnungsübergabe manchmal nicht aus
Aktz.: AG Düsseldorf 50 C 3305/11
Es kann unter Umständen nicht ausreichend sein, Schäden an einer Mietwohnung beim Auszug des Mieters durch Fotos zu dokumentieren um dann einen Aufrechnungsanspruch gegen die geleistete Kaution geltend zu machen. Dies gilt insb. dann „wenn die die Fotos einen Zustand abbilden der nach mehr als zehnjähriger Nutzung zu erwarten ist“. Für diese Fälle bedarf es weiterer, genauerer Beweismittel.