Unser Team Verwaltungsrecht: Cornel Hüsch, Rebecca Herten, Mario Meyen
Mit Verwaltungsrecht werden alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und den Bürgern bezeichnet. Diese Rechtsbeziehungen unterliegen gesetzlichen Schranken. Diese können durch Verwaltungsgerichte überprüft werden. Das Grundgesetz garantiert jedem Bürger effektiven Rechtsschutz gegen rechtswidrige Maßnahmen der Verwaltung. Verwaltungsakte können mit Klagen angefochten werden.
Ein Anspruch auf bestimmtes Verwaltungshandeln kann ebenfalls vor den Verwaltungsgerichten eingeklagt werden. Unter Umständen gelten strenge Fristen, die einzuhalten sind.
Es ist daher in jedem Fall dringend zu empfehlen, bei konkretem Verwaltungshandeln oder Anspruch auf bestimmte Verwaltungsmaßnahmen schnell einen erfahrenen Rechtsanwalt in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten zu konsultieren.