Die Rechtsanwälte Dr. Hüsch & Partner wissen sich in der Region mit den hier lebenden und arbeitenden Menschen eng verbunden. Ein Gemeinwesen wächst durch die Menschen, die in ihm (ehrenamtlich) arbeiten. Der lateinische Begriff "pro bono" steht für die lateinische Wendung "pro bono publico" und bedeutet nichts Geringeres als die Bemühung, zum Wohle der Öffentlichkeit tätig zu sein.
Im besten Sinne werden Anwälte der Rechtsanwälte Dr. Hüsch & Partner „pro bono“ tätig.
Sei es in Vereinen und Verbänden, Wissenschaft und Forschung oder im kulturell religiösen Bereich. Für uns ist die Hinwendung zum Gemeinwohl Säule anwaltlicher Tätigkeit.
So sind Rechtsanwälte der Kanzlei tätig
- in Vorständen von Sportvereinen
- für bundesweite Anbieter juristische Fortbildung
- als Mitherausgeber von juristischen Zeitschriften
- in Vorständen von Fördervereinen
- in Vorständen von mildtätigen, karitativen oder kirchlichen Vereinen bzw. Verbänden
- und Vieles mehr
Darüber hinaus unterstützen die Rechtsanwälte Dr. Hüsch & Partner sportliche, kulturelle und soziale Projekte.