In der aktuellen Juni-Ausgabe der Fachzeitschrift und Entscheidungssammlung "Neues Polizeiarchiv" (NPA) stellt unsere Kollegin Frau Rechtsanwältin Vivien Tzelepis diesmal aktuelle gerichtliche Entscheidungen zum Thema Polizei und Recht vor:
Kündigung einer Polizeibeamtin wegen Mitgliedschaft in rechtsextremen WhatsApp-Chat-Gruppen
In Juniausgabe stellt Frau Rechtsanwältin Tzelepis, LL.M., den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (Az. 2 L 2370/20) vom Dezember 2020 vor. Der Entscheidung lag zugrunde, dass eine Polizeibeamtin rechtsextremen WhatsApp-Chat-Gruppen beigetreten war und der längerfristige Besitz nationalsozialistischer Inhalte auf ihrem Mobiltelefon festgestellt worden war.
Dies sah das Gericht als Ausdruck einer rechten Gesinnung, jedenfalls aber einer solchen Gesinnung, die rechtes Gedankengut verharmlost. Nach Einschätzung des Gerichts bestanden deshalb berechtigte Zweifel an der charakterlichen Eignung als Polizeibeamtin, die auch an einer ordnungsgemäßen Amtsführung zweifeln ließen. Das Verwaltungsgericht bestätigte folglich im Rahmen des durch die Polizeibeamtin angestrengten Eilverfahrens das ihr gegenüber ausgesprochene Verbot zur Ausführung von Dienstgeschäften sowie das Verbot des Tragens dienstlicher Ausrüstung einschließlich des Verbots des Führens dienstlicher Ausweise.
Die Verbote sind nach summarischer Prüfung durch das Verwaltungsgericht rechtmäßig. Auch ein Ermessensfehler bestand nicht. Bei derart gravierenden Verstößen sei das behördliche Ermessen zum Ausspruch der betreffenden Verbote sogar auf Null reduziert. Im Ergebnis überwiegt folglich das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Verbote, sodass der Eilantrag der Polizeibeamtin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gerichtlich zurückgewiesen wurde.