kanzlei kopf

Familienrecht

Lesen Sie hier Urteile zum Thema "Familienrecht". In der Spalte links finden Sie die einzelnen Berichte, darüber können Sie zwischen den Themen-Kategorien wechseln.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass bei einer Scheidung grundsätzlich ein Versorgungsausgleich durchzuführen ist. Hierbei handelt es sich um den Ausgleich der Rentenanwartschaften, die während der Ehe von beiden Ehepartnern erworben wurden...

familienrecht 555 

Unser Team Familienrecht: Anja Hilgendorff, Ana Nilson, Andreas Bonnen 

Als Familienrecht werden alle gesetzlichen Regelungen bezeichnet, die die Rechtsverhältnisse der Familienmitglieder untereinander wie auch die Beziehungen der Familie oder ihrer Mitglieder nach außen rechtlich gestalten. Zum Familienrecht in diesem weiteren Sinne gehören daher nicht nur die klassischen Themen der Eheschließung/Ehe/Ehescheidung - erweitert nunmehr durch ähnliche Regelungen für gleichgeschlechtliche Paare - des Kindschafts- und des Unterhaltsrechts sowie der Betreuung, sondern auch die verfassungsrechtlichen, verfahrensrechtlichen, sozialrechtlichen und steuerrechtlichen Bestimmungen, die Bezug auf Familie und Familienstand nehmen und für Rechtsfragen in diesem Bereich Sonderregelungen vorsehen. Letztlich gehören hierzu auch, dass internationale Privatrecht und internationale Abkommen, soweit diese die Anwendung nationaler familienrechtlicher Bestimmungen regeln oder selbst Sachlösungen für familienrechtliche Fragen enthalten. Auch die zunehmende Europäisierung des Rechts schlägt sich nieder. So sind bereits durch EU-Verordnungen Regelungen für grenzüberschreitende Sachverhalte getroffen und es stehen weitere Vereinheitlichungen zumindest in Teilgebieten des Familienrechtes an.
Auch Fragen des öffentlichen Rechtes, wie z. B. Bezug von Kindergeld, Bezug von Unterhaltsvorschussleistungen oder der Unterhaltssicherung sind als zum Bereich des Familienrechts zugehörig zu bezeichnen.
Aufgabe des Familienrechtes ist es zum einen, den familienrechtlichen Status und die daraus folgenden unmittelbaren Rechtsfolgen zu umschreiben und festzulegen. Das Familienrecht hat insoweit eine Ordnungsfunktion, zum anderen aber auch eine Entlastungsaufgabe: Es entbindet die Betroffenen von einer detaillierten rechtlichen Ausgestaltung ihrer Beziehungen, weil das Gesetz das Regelungsmuster enthält.
Die Frage, ob dieses Regelungsmuster verbindlich ist oder ob es abweichende Vereinbarungen der Betroffenen erlaubt, kann nicht für alle Bestimmungen beantwortet werden. Einerseits ist grundsätzlich von der im Grundgesetz verankerten Familienautonomie auszugehen, andererseits hat der Staat jedoch auch ein Wächteramt und damit eine Schutzfunktion.

Unter den nachfolgend genannten Oberbegriffen sind umfassende Regelungen für die jeweiligen Einzelbereiche zusammengefasst.

Teams der Kanzlei

Team Arbeitsrecht

ArbeitsrechtDr. Gerhard Gewaltig, Mario Meyen, Rebecca Herten, Monika Rademacher


Team Erbrecht

erbrecht swAnja Hilgendorff, Cornel Hüsch, Rebecca Herten, Christina Bezertzoglou


Team Familienrecht

familienrecht sw Anja Hilgendorff, Ana Nilson, Andreas Bonnen 


Team Immobilienrecht

immobilienrecht swCornel Hüsch, Wiebke Först, Rebecca Herten, Ana Nilson


Team Inkasso

InkassoDunja Kathmann, Christina Bezertzoglou, Rebecca Herten, Johanna Skorupa


Team Miet- und Wohnungs­eigentums­recht

MietrechtWiebke Först, Vivien Tzelepis, Ana Nilson, Johanna Skorupa


Team Strafrecht

StrafrechtAndreas Bonnen, Vivien Tzelepis, Dunja Kathmann, Monika Schneider, Johanna Skorupa


Team Verkehrsrecht

VerkehrsrechtAndreas Bonnen, Dunja Kathmann, Vivien Tzelepis, Monika Meyer


Team Verwaltungsrecht

VerwaltungsrechtCornel Hüsch, Rebecca Herten, Mario Meyen


Team Zivilrecht

zivilrecht swAndreas Bonnen, Vivien Tzelepis, Dunja Kathmann, Tina Kraus, Johanna Skorupa

Neueste Beiträge

Kontakt

Rechtsanwälte Dr. Hüsch & Partner
Telefon: +49 (0) 2131 / 71 53 0-0
Kopfgebäude, Batteriestr. 1, 41460 Neuss.
Fax: +49 (0) 2131 / 71 53 0-23
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.