Scheidung beschleunigen?
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass bei einer Scheidung grundsätzlich ein Versorgungsausgleich durchzuführen ist. Hierbei handelt es sich um den Ausgleich der Rentenanwartschaften, die während der Ehe von beiden Ehepartnern erworben wurden.
Bei diesem Verfahren muss das Gericht alle Rententräger beteiligen, mit denen die Ehegatten eine Versicherung abgeschlossen haben. Leider führen längere Bearbeitungszeiten bei den Versicherungen oft dazu, dass sich Scheidungsverfahren in die Länge ziehen.
Sie selbst können die Bearbeitungszeit bei dem Gericht abkürzen, indem Sie zum Besprechungstermin in unserem Hause bereits den ausgefüllten Fragebogen V 10 mitbringen. Der Fragebogen wird auf der Homepage der Justiz in NRW zur Verfügung gestellt. Das Formular kann am Rechner ausgefüllt werden.
Das Gericht benötigt das Formular in dreifacher Ausfertigung; alle Ausfertigungen müssen von Ihnen handschriftlich unterschrieben werden.
Wir können dann mit dem Scheidungsantrag den ausgefüllten Vordruck V 10 dem Gericht zur Verfügung stellen, so dass die Anfragen an die Rentenversicherungsträger unmittelbar nach Eingang des Scheidungsantrags gestellt werden können. Dadurch wird das Verfahren um einige Wochen abgekürzt.
Hier können Sie den Fragebogen auf Ihren Rechner laden: