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News Arbeitsrecht

Home Office Werbungskosten

11.02.2022

Steuerpflichtige können für jeden Kalendertag in den Jahren 2020 und 2021, in denen sie im Home-Office gearbeitet haben, einen Betrag von 5,00 EUR als Werbungskosten geltend machen...

Rechtsprechung vom Arbeitsgericht

11.02.2022

In Zeugnissen hat es sich durchaus eingebürgert, am Ende eine Bedauerns-, Dankes- und Wunschformel einzufügen. Das LAG München hat hierzu indes erklärt...

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Unser Team Arbeitsrecht: Mario Meyen, Rebecca Gerretz, Wiebke Först

Grundsätzlich dient das Arbeitsrecht dem Schutz des Arbeitnehmers und ist von seiner Wesensart darauf ausgerichtet, sowohl für Arbeitnehmer also auch für Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis verlässliche Bedingungen zu schaffen, die einerseits dem Interesse des Arbeitnehmers an einer zufriedenstellenden Verwertung seiner Arbeitskraft und andererseits dem Interesse des Unternehmers an möglichst wirtschaftlicher Verwertung seiner eingesetzten Mittel entgegenkommt.

Das Deutsche Arbeitsrecht unterscheidet zwischen dem Individualarbeitsrecht, das die unmittelbaren Beziehung und -geber regelt, dem kollektiven Arbeitsrecht, das alle Fragen der Mitbestimmung und des Tarifvertragsrechts umfasst, sowie dem Arbeitsschutzrecht, das dem Gefahren- und Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz dient. Sämtliche Streitigkeiten aus diesen 3 Untergruppen des Arbeitsrechtes werden vor den Arbeitsgerichten ausgetragen, einem eigenständigen Rechtszweig der Gerichtsbarkeit.

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Home Office Werbungskosten

11.02.2022

Steuerpflichtige können für jeden Kalendertag in den Jahren 2020 und 2021, in denen sie im Home-Office gearbeitet haben, einen Betrag von 5,00 EUR als Werbungskosten geltend machen...

Rechtsprechung vom Arbeitsgericht

11.02.2022

In Zeugnissen hat es sich durchaus eingebürgert, am Ende eine Bedauerns-, Dankes- und Wunschformel einzufügen. Das LAG München hat hierzu indes erklärt...

Kontakt

Rechtsanwälte Dr. Hüsch & Partner
Telefon: +49 (0) 2131 / 71 53 0-0
Kopfgebäude, Batteriestr. 1, 41460 Neuss.
Fax: +49 (0) 2131 / 71 53 0-23
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