Kindesunterhalt und Selbstbehalt steigen ab Januar 2023
Die hierfür zugrunde zu legende Düsseldorfer Tabelle wurde zum 01.01.2023 geändert. Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder erhöht sich je nach Altersstufe um 41,00 EUR bis 55,00 EUR monatlich.
Bei einem bereinigten durchschnittlichen Nettoeinkommen eines Unterhaltspflichtigen der 7. Einkommensstufe (3.901 - 4.300 EUR) beträgt die Erhöhung 56,00 EUR bis 75,00 EUR monatlich.
Entsprechende Erhöhungen gelten ebenfalls für volljährige, unterhaltsberechtigte Kinder.
Hinzu kommt das einheitliche Kindergeld in Höhe 250,00 EUR pro Kind, welches hälftig in Abzug zu bringen ist.
Auf der anderen Seite erhöht sich erstmals seit 2020 der Selbstbehalt eines Erwerbstätigen von 1.160,00 EUR auf 1.370,00 EUR (Mindestunterhalt) und eines nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen von 960,00 EUR auf 1.120,00 EUR.