Unser Team Immobilienrecht: Cornel Hüsch, Wiebke Först, Rebecca Herten, Ana Nilson
Das Immobilienrecht umfasst alle Rechtsbeziehungen die im Zusammenhang mit Grundeigentum stehen. Es sind vielfältige Probleme denkbar. Als Grundeigentümer ist man vielen juristischen Fallstricken ausgesetzt, die von den staatlichen Baulasten, über das Nachbarrecht bis hin zu Grunddienstbarkeiten oder einem Wegerecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch reichen.
Die Durchführung eines Immobilienkaufs ist für den Käufer ein großer Schritt, der oft mit hohen und langfristigen finanziellen Belastungen verbunden ist. Dem Entschluss für Wohneigentum oder zum Grundstückskauf sollte eine rechtliche und wirtschaftliche Prüfung vorausgehen, um finanziellen Schäden vorzubeugen. Bauherren und Firmen müssen in baurechtlichen Auseinandersetzungen von der Vorbereitung und dem Abschluss von Verträgen bis zu Werklohnklagen, selbstständigen Beweisverfahren, Gewährleistung, Geltendmachung oder Abwehr von Mängelrügen, VOB/B-Problemstellungen unterstützt und beraten werden. Beim Themenkomplex Wohneigentum und Grundstückskauf spielen oft auch die Bereiche Finanzierung, Kapitalanlagerecht sowie Steuer- und Erbrecht eine entscheidende Rolle. Immobilientransaktionen können aber auch Architektenrecht, Öffentliches und privates Baurecht, gewerbliches und privates Mietrecht, Immobilien- und Hypothekenrecht, Grundstücks- und Nachbarschaftsrecht und das Zwangsversteigerungsrecht umfassen.