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News Immobilienrecht

Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung

11.02.2022

Sind Mieter von gewerblich genutzten Räumen für die Zeit einer behördlich angeordneten Geschäftsschließung während der COVID-19-Pandemie zur vollständigen Zahlung der Miete verpflichtet...

Persönliche Teilnahme bei der Versammlung – auch während Corona

25.03.2021

Frankfurt/Main/Berlin (DAV). Die momentane Lage der Pandemie fordert in fast allen Bereichen ein Umdenken, persönliche Kontakte sollen so weit wie möglich vermieden werden. Da es sich – anders als gehofft – aber nicht um Kontaktbeschränkungen für Tage oder Wochen handelt...

Miteigentümer darf das Grundbuch einsehen

03.12.2020

Der Erwerb von Eigentum zieht eine Reihe von Konsequenzen nach sich. Es empfiehlt sich daher immer, alle möglichen Unterlagen einzusehen,...

Kein Anspruch auf „Vergemeinschaftung“

11.11.2020

Nürnberg-Fürth/Berlin (DAV) Gemeinsam ist man stärker – dieser Grundsatz gilt auch im Wohnungseigentumsrecht. Um den Verwalter zu einem Vorgehen anzutreiben...

Schutz für Heimbewohner

13.09.2019

Ein Heimbewohner, der dem Heimträger zum Schutz seiner körperlichen Unversehrtheit anvertraut ist, kann erwarten, dass der Heimträger ihn vor einer...

Namensänderung im Grundbuch

10.09.2019

Beantragt eine im Grundbuch eingetragene Person gestützt auf einen nach den §§ 1 ff. TSG ergangenen Beschluss die Richtigstellung ihres Namens...

Einheitswert

Der Einheitswert hatte in der Vergangenheit für eine Vielzahl von steuerlichen Veranlagungen Bedeutung. Er wurde benötigt für die Vermögens- und Gewerbekapitalsteuer, die beide heute nicht mehr erhoben werden. Für die Erbschafts- und Schenkungssteuer war er ebenso wie in Einzelfällen für die Grunderwerbsteuer notwendig. Heute ist der Einheitswert nur noch für die Erhebung der Grund- und Gewerbeertragsteuer als Berechnungsgröße erforderlich. Die Feststellung des Einheitswertes erfolgt durch Bescheide der Finanzbehörden. Sie umfasst den Wert, die Art und die Zurechnung des Bewertungsgegenstandes. Sie wird zu einem Stichtag vorgenommen und dann fortgeschrieben. Bisher erfolgte dies nur zum 1. 1. 1964, so dass bei neu entstehenden Werten heute eine Nachfeststellung durch Fortschreibungen vorgenommen wird. Diese Fortschreibungen können sich auf die Werte, die Arten und die Eigentümer beziehen. Zudem werden dadurch auch Fehler berichtigt. In den neuen Bundesländern erfolgt die Wertermittlung gemäß §§ 125 ff. BewG auf den 1. 1. 1935, wobei nach §§ 129 ff. BewG auf erhöhte Sätze Bezug genommen wird. Eine besondere Stellung kommt dem Einheitswert aus gänzlich anderen Gründen im Wohnungseigentumsrecht zu. Denn dort ist er für die Statthaftigkeit eines Entziehungsverfahrens nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG und für die privilegierte Versteigerung im Rahmen des § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG von Bedeutung.

 

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Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung

11.02.2022

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25.03.2021

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Miteigentümer darf das Grundbuch einsehen

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Schutz für Heimbewohner

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Namensänderung im Grundbuch

10.09.2019

Beantragt eine im Grundbuch eingetragene Person gestützt auf einen nach den §§ 1 ff. TSG ergangenen Beschluss die Richtigstellung ihres Namens...

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Rechtsanwälte Dr. Hüsch & Partner
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