taetigkeiten kopf

News Immobilienrecht

Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung

11.02.2022

Sind Mieter von gewerblich genutzten Räumen für die Zeit einer behördlich angeordneten Geschäftsschließung während der COVID-19-Pandemie zur vollständigen Zahlung der Miete verpflichtet...

Persönliche Teilnahme bei der Versammlung – auch während Corona

25.03.2021

Frankfurt/Main/Berlin (DAV). Die momentane Lage der Pandemie fordert in fast allen Bereichen ein Umdenken, persönliche Kontakte sollen so weit wie möglich vermieden werden. Da es sich – anders als gehofft – aber nicht um Kontaktbeschränkungen für Tage oder Wochen handelt...

Miteigentümer darf das Grundbuch einsehen

03.12.2020

Der Erwerb von Eigentum zieht eine Reihe von Konsequenzen nach sich. Es empfiehlt sich daher immer, alle möglichen Unterlagen einzusehen,...

Kein Anspruch auf „Vergemeinschaftung“

11.11.2020

Nürnberg-Fürth/Berlin (DAV) Gemeinsam ist man stärker – dieser Grundsatz gilt auch im Wohnungseigentumsrecht. Um den Verwalter zu einem Vorgehen anzutreiben...

Schutz für Heimbewohner

13.09.2019

Ein Heimbewohner, der dem Heimträger zum Schutz seiner körperlichen Unversehrtheit anvertraut ist, kann erwarten, dass der Heimträger ihn vor einer...

Namensänderung im Grundbuch

10.09.2019

Beantragt eine im Grundbuch eingetragene Person gestützt auf einen nach den §§ 1 ff. TSG ergangenen Beschluss die Richtigstellung ihres Namens...

Wohnungseigentum

Wohnungseigentum ist die Beteiligung an einem Grundstück in der Form einer Bruchteilsgemeinschaft mit gleichzeitiger Zuweisung bestimmter Räume zur ausschließlichen Nutzung. Es handelt sich nicht um ein grundstückgleiches Recht.

Dennoch sind durch die verschiedenen gesetzlichen Vorgaben ähnliche Rechtspositionen geschaffen. Die Wohnungseigentümer bilden eine auf das oder die Grundstücke bezogene Gemeinschaft, die für die Durchführung der Verwaltung mit einer eigenen Rechtsfähigkeit ausgestattet ist. Daher sind zwei Rechtskreis zu unterscheiden. Einmal der, der ausschließlich die Beteiligung an dem Grundstück, das sachenrechtliche Grundverhältnis, und einmal derjenige, der die Mitgliedschaft in dem Verband „Wohnungseigentümergemeinschaft“, das schuldrechtlich ausgestaltete Vertragsverhältnis, betrifft. In der Wohnungseigentümergemeinschaft werden Entscheidung in der Regel durch Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung als Verwaltungsorgan getroffen. Eine Beschlusskompetenz besteht jedoch nicht allumfassend, sondern nur in dem gesetzlich oder soweit möglich vertraglich eingeräumten Rahmen. Die Durchführung und Umsetzung der Verwaltung erfolgt durch einen Verwalter, für den eine Berufsausbildung zwar angeboten wird, jedoch nicht Voraussetzung ist. Als drittes Element der Verwaltung kann noch ein Verwaltungsbeirat bestellt werden. Während dieser bis auf die Rechnungsprüfung nahezu keine Rechte und Pflichten hat, können die dem Verwalter zustehenden Rechte nicht durch die Wohnungseigentümer entzogen werden.

Das Innehaben von Wohnungseigentum ist nicht kostenfrei, so dass die Gemeinschaftsmitglieder regelmäßig Zahlungen an den Verband zur Deckung der Betriebs- und Instandhaltungs- sowie Verwaltungskosten und der Bildung einer angemessenen Rücklage leisten müssen. Darüber hat der Verwalter abzurechnen. Wie dies zu erfolgen hat, ist weitgehend umstritten. Fest steht nur, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband ein eigenes Finanzwesen hat. Neben zahlreichen anderen Problemen der Verwaltung ist vor allem zu beachten, dass auch ein speziell ausgestaltetes Verfahren für wohnungseigentumsrechtliche Streitigkeiten ausgestaltet wurde. Auch die Vereinbarung von Schiedsverfahren ist zulässig. Das wohnungseigentumsrechtliche Verfahren ist streng formalistisch ausgerichtet. Fristen, die nicht verlängerbar sind, müssen beachtet werden. Besonderheiten sind bei der Vollstreckung zu verzeichnen.

Teilweise erfolgt durch Bestimmungen des Zwangsversteigerungsgesetzes eine Besserstellung der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber anderen grundpfandrechtlich gesicherten Gläubigern.

 

News Immobilienrecht

Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung

11.02.2022

Sind Mieter von gewerblich genutzten Räumen für die Zeit einer behördlich angeordneten Geschäftsschließung während der COVID-19-Pandemie zur vollständigen Zahlung der Miete verpflichtet...

Persönliche Teilnahme bei der Versammlung – auch während Corona

25.03.2021

Frankfurt/Main/Berlin (DAV). Die momentane Lage der Pandemie fordert in fast allen Bereichen ein Umdenken, persönliche Kontakte sollen so weit wie möglich vermieden werden. Da es sich – anders als gehofft – aber nicht um Kontaktbeschränkungen für Tage oder Wochen handelt...

Miteigentümer darf das Grundbuch einsehen

03.12.2020

Der Erwerb von Eigentum zieht eine Reihe von Konsequenzen nach sich. Es empfiehlt sich daher immer, alle möglichen Unterlagen einzusehen,...

Kein Anspruch auf „Vergemeinschaftung“

11.11.2020

Nürnberg-Fürth/Berlin (DAV) Gemeinsam ist man stärker – dieser Grundsatz gilt auch im Wohnungseigentumsrecht. Um den Verwalter zu einem Vorgehen anzutreiben...

Schutz für Heimbewohner

13.09.2019

Ein Heimbewohner, der dem Heimträger zum Schutz seiner körperlichen Unversehrtheit anvertraut ist, kann erwarten, dass der Heimträger ihn vor einer...

Namensänderung im Grundbuch

10.09.2019

Beantragt eine im Grundbuch eingetragene Person gestützt auf einen nach den §§ 1 ff. TSG ergangenen Beschluss die Richtigstellung ihres Namens...

Kontakt

Rechtsanwälte Dr. Hüsch & Partner
Telefon: +49 (0) 2131 / 71 53 0-0
Kopfgebäude, Batteriestr. 1, 41460 Neuss.
Fax: +49 (0) 2131 / 71 53 0-23
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!