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Unser Team Inkasso: Dunja Kathmann, Christina Bezertzoglou, Rebecca Gerretz, Johanna Skorupa

 

Sie haben offene Forderungen/ Rechnungen gegenüber Dritten?

Wir helfen Ihnen dabei diese einzutreiben, indem wir die Forderungen titulieren und im Anschluss versuchen im Wege der Zwangsvollstreckung einzutreiben.

Wenn Ihre Forderungen erfolgreich beigetrieben werden können, entstehen Ihnen keine Kosten. Da der Schuldner sich bereits mit der Zahlung in Verzug befindet muss er die Rechtsanwaltskosten nebst Auslagen, Gerichtskosten und Gerichtsvollzieherkosten übernehmen. Die Kosten, die bis Erlass des vollstreckbaren Titels entstehen, werden im Titel zusätzlich vermerkt und festgesetzt.

Können die Forderungen nicht oder nur teilweise beigetrieben werden, müssen Sie die Kosten übernehmen, wenn keine Rechtschutzversicherung besteht.

Dieser erwirkte Titel ist 30 Jahre vollstreckbar.

Die offenen Forderungen/ Rechnungen können Sie uns per Post, E-Mail oder auch FAX zukommen lassen. Die Übersendung der Rechnung mit einer entsprechenden Auftragserteilung reicht aus.

Einen entsprechenden Vollmachtsvordruck sowie Mandantenerfassungsbogen finden Sie auf unserer Homepage im Download Bereich.

Im Folgenden erklären wir wie die Forderungsvollstreckung funktioniert.

Hier die wichtigsten Schritte:

  • Außergerichtliches Aufforderungsschreiben
  • Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid
  • Vollstreckungsauftrag
  • Auftrag zur Abgabe der Vermögensauskunft
  • Haftbefehl/ Verhaftungsauftrag
  • Vermögensauskunft
  • Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
  • Ratenzahlungsvereinbarung

 

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