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News Erbrecht

Berliner Testament

21.02.2019

Häufig schützen sich Ehegatten untereinander durch ein so genanntes Berliner Testament gegen Pflichtteilsansprüche von Kindern beim Versterben eines Ehegatten...

Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar

30.10.2018

In seiner Entscheidung vom 12. Juli 2018 hat der Bundesgerichtshof geurteilt, dass ein Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben...

Teamverstärkung

19.09.2018

Seit dem 01.09.2018 wird unser Team nun durch Frau Rechtsanwältin Anja Hilgendorff verstärkt....

Mahnverfahren

Das Mahnverfahren dient zur Titulierung einer Forderung/ eines Anspruches.

Der entsprechende Mahnbescheid wird dem Schuldner von Amts wegen durch das Mahngericht zugestellt. Nach der Zustellung hat der Schuldner zwei Wochen Zeit diesem zu widersprechen. Nach Ablauf der Frist kann der Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Daraufhin bekommt der Schuldner noch einmal die Gelegenheit innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einzulegen. Nach Ablauf dieser Frist ergeht dann der Vollstreckungsbescheid. Dieser Titel ist 30 Jahre vollstreckbar.

Sollte der Schuldner jedoch Widerspruch oder Einspruch einlegen, muss entschieden werden, ob das Verfahren gerichtlich vor dem zuständigen Amts- oder Landgericht durchgeführt werden soll.

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Berliner Testament

21.02.2019

Häufig schützen sich Ehegatten untereinander durch ein so genanntes Berliner Testament gegen Pflichtteilsansprüche von Kindern beim Versterben eines Ehegatten...

Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar

30.10.2018

In seiner Entscheidung vom 12. Juli 2018 hat der Bundesgerichtshof geurteilt, dass ein Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben...

Teamverstärkung

19.09.2018

Seit dem 01.09.2018 wird unser Team nun durch Frau Rechtsanwältin Anja Hilgendorff verstärkt....

Kontakt

Rechtsanwälte Dr. Hüsch & Partner
Telefon: +49 (0) 2131 / 71 53 0-0
Kopfgebäude, Batteriestr. 1, 41460 Neuss.
Fax: +49 (0) 2131 / 71 53 0-23
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