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Mahnverfahren

Das Mahnverfahren dient zur Titulierung einer Forderung/ eines Anspruches.

Der entsprechende Mahnbescheid wird dem Schuldner von Amts wegen durch das Mahngericht zugestellt. Nach der Zustellung hat der Schuldner zwei Wochen Zeit diesem zu widersprechen. Nach Ablauf der Frist kann der Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Daraufhin bekommt der Schuldner noch einmal die Gelegenheit innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einzulegen. Nach Ablauf dieser Frist ergeht dann der Vollstreckungsbescheid. Dieser Titel ist 30 Jahre vollstreckbar.

Sollte der Schuldner jedoch Widerspruch oder Einspruch einlegen, muss entschieden werden, ob das Verfahren gerichtlich vor dem zuständigen Amts- oder Landgericht durchgeführt werden soll.

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