Unser Team Zivilrecht: Andreas Bonnen, Dr. Gerhard Gewaltig, Deniz Yasar, Tina Kraus, Christin Otte, Monika Schneider
Das Allgemeine Zivilrecht umfasst die Regelung von gleichgestellten natürlichen oder juristischen Personen.
Bei juristischen Personen oder auch juristische Einheit handelt es um eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse, die aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig ist, das heißt selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann, dabei aber keine natürliche Person ist. Beispiele hierfür sind die GmbH, GbR, OHG oder auch KG.
Das Zivilrecht wird auch Privatrecht oder Bürgerliches Recht genannt. Der Allgemeine Teil des Zivilrechtes ist in verschiedene Unterpunkte gegliedert.