Immer öfter werden Rechnungen nicht oder verspätet ausgeglichen. Bei einer ordnungsgemäßen Leistung und anschließender Abrechnung befindet sich der Empfänger dieser Leistung mit der Zahlungspflicht im Verzug. Befindet sich der Schuldner im Verzug, resultieren hieraus verschiedenen Rechte des Gläubigers. Es ist daher immer sinnvoll, die erwartete Leistung, wie zum Beispiel Zahlung, Herausgabe oder auch Abgabe einer Erklärung, unter Fristsetzung nachweisbar zu fordern, um damit den Gläubiger in Verzug zu setzen, sofern dies nicht automatisch durch Zeitablauf eintritt, wie bei einem vorher festgelegten kalendermäßig bestimmten Erfüllungszeitpunkt.