Ein weiterer wesentlicher Punkt im Bereich des Allgemeinen Zivilrechts ist der Bereich des Sachenrechts. Das Sachenrecht regelt im Wesentlichen nicht Ansprüche von zwei Parteien untereinander, sondern vielmehr sind dingliche Rechte gegenüber jedermann wirksam, oftmals handelt es sich um Rechte des Eigentümers gegenüber dem Besitzer oder gegenüber Dritte, wie den Anspruch auf Herausgabe, Beseitigung oder Unterlassen.