Steuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten für die Kindergartenunterbringung
Entscheidung: Bundesfinanzhof Urteil vom 19.04.2012 Aktz. III R 29/11
Der Bundesfinanzhof hat jetzt auch für den Zeitraum vor 2009 klargestellt, dass die Aufwendungen für einen zweisprachig geführten Kindergarten von berufstätigen Eltern bis zu einem Betrag in Höhe von 4.000,00 EUR je Kind wie Betriebsausgaben oder wie Werbungskosten einkommenssteuermindernd geltend gemacht werden können.