Ansprüche aus Delikt umfassen die Haftung aus Unrecht und Gefährdung. Diese Haftung kommt sowohl dann in Betracht, wenn ein Verschulden bei der Gegenseite vorliegt, aber es gibt auch Haftungstatbestände für den Fall der Gefährdung ohne Rücksicht auf Unrecht oder Verschulden.
Hierbei sind auch Ansprüche aus Verkehrssicherungspflichten zu nennen, bei denen oftmals Herstellern durch die Produktion und Vertreibung von Produkten besondere Überwachungs- und Obhutspflichten auferlegt werden um den Verbraucher zu schützen.