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Vertragsrecht

Wesentlicher Teil des Zivilrecht ist das Vertragsrecht. Hierbei sind zwischen den Vertragsparteien Ansprüche streitig, sei es aus dem Vertragsschluss, den Durchsetzung des Vertrages oder auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Bei einer Prüfung von vertraglichen Ansprüchen ist stets die zwischen den Parteien mündliche oder schriftlich geschlossene Vereinbarung maßgeblich, da diese spezielle Regelung den allgemeinen gesetzlichen Ansprüchen regelmäßig vorgeht. Ihre Grenze findet diese zwischen den Parteien geltende Vertragsfreiheit in den gesetzlichen Verboten und Vorschriften, wie den Regelungen zu AGBs (Allgemeinen Geschäftsbedingungen), Wucher, Sittenwidrigkeit oder Verstöße gegen Treu und Glauben.

 

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