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NEWS MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Mietrecht

Unser Team Miet- und Wohnungseigentumsrecht: Wiebke Först, Vivien Tzelepis, Ana Nilson, Johanna Skorupa

Das Wohnungseigentum ist eine besondere Form des Eigentums. Die speziellen Regelungen sind in einem eigenen Gesetzestext, dem Wohnungseigentumsgesetz zusammengefasst. Geregelt ist zunächst das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem sogenannten Gemeinschaftseigentum.

Die Übertragung und Aufhebung des Wohnungseigentums geschieht durch die sogenannte Auflassung und Eintragung im Grundbuch; der schuldrechtliche Vertrag bedarf einer öffentlicher Beurkundung.

Das Zusammenspiel der Wohnungseigentümer untereinander ist oftmals problembehaftet, da jede Partei neben den gemeinschaftlichen Interessen auch die eigenen Interessen vertritt.

Dennoch trifft die Wohnungseigentümergemeinschaft ihre Entscheidungen demokratisch, also mehrheitlich. Von maßgeblicher Bedeutung ist hierbei, dass die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Verwaltung beachtet werden. Ist dies nicht der Fall, bleibt dem einzelnen Wohnungseigentümer nur eine kurze Zeitspanne, um zu reagieren. Innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung muss die Klage erhoben werden. Andernfalls werden Beschlüsse bestandskräftig.

Schneller und kompetenter Rat ist daher in diesem Bereich unerlässlich.

 

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