Unter der Hausgeldabrechnung versteht man die Abrechnung innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft, die durch den Verwalter zu erstellen ist. Dabei handelt es sich um ein aus mehreren Bestandteilen zusammengesetztes Abrechnungswerk. Die grundabrechnung ist eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung, mit der der Verwalter Rechenschaft über die Verwendung der ihm anvertrauten Gelder leisten soll. Ergänzt wird dies um eine Darstellung der Entwicklung der Bankkonten. Daneben ist eine Verteilung der Kosten zwischen den Wohnungseigentümern vorzunehmen. Dabei ist die Heizkostenverordnung in Teilbereichen anzuwenden. Wegen der weitergehenden Kosten ist eine Verteilung nach dem Maßstab der Miteigentumsanteile vorgesehen. Variationen sind auf Grund einer Vereinbarung und im engem Rahmen auch durch Beschlussfassungen, die immer nur für die Zukunft gelten, möglich. Zudem muss eine Angabe erfolgen, welche Leistungen die Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrücklage angesammelt haben und welche Forderungen gegen einzelne Gemeinschaftsmitglieder noch offen stehen. Dies zeigt sich oftmals in der Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage. Grundprinzip der Abrechnung ist, dass immer von tatsächlichen Werten des geldmäßigen Zu- und Abflusses bei der Rechenschaftslegung auszugehen ist, so dass auch unberechtigte Ausgaben in die Abrechnung einfließen müssen. Die Abrechnung erzeugt nur Wirkung, wenn die Wohnungs- und Teileigentümer darüber einen Beschluss gefasst haben. Erst dann entsteht eine Forderung hinsichtlich der die Vorauszahlungen über- oder unterschreitenden Beträge, bei denen es sich um die so genannte Abrechnungsspitze handelt.