taetigkeiten kopf

NEWS MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

Grundstücksrecht

Unter Grundstücks- beziehungsweise Immobilienrecht versteht man das Rechtsgebiet, was sich mit den Fragen des Vertriebs und der Belastung von Grundstücken befasst. Es ist nicht in einem Gesetz geregelt. Vielmehr finden sich grundstücksrechtlich relevante Vorschriften in einer nicht überschaubaren Zahl von Bundes- und Ländergesetzen. Welche Regelungen eingreifen ist eventuell auch in jedem Bundesland unterschiedlich. Woraus sich die Bestimmungen jeweils beziehen, hängt wesentlich von der Verteilung der Gesetzgebungskompetenz ab. Zahlreiche grundstücksrelevante Vorschriften unterliegen ausschließlich der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer. Bestimmte Sachgebiete können zudem eine einheitliche Behandlung erforderlich machen, so dass dennoch Bundesrecht anzuwenden ist.

Neueste Beiträge

Kontakt

Rechtsanwälte Dr. Hüsch & Partner
Telefon: +49 (0) 2131 / 71 53 0-0
Kopfgebäude, Batteriestr. 1, 41460 Neuss.
Fax: +49 (0) 2131 / 71 53 0-23
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.