Das Recht der Wohnungsnutzung
Neben den allgemein bekannten Vorschriften im BGB und im WEG finden sich zahlreiche Bestimmungen in anderen Gesetzen, Verordnungen oder sogar Verwaltungsvorschriften, die bei der Bearbeitung des Rechtsgebietes beachtet werden müssen. Dies schließt auch den steuerrechtlichen Bereich in Ansätzen mit ein.
Unterschiedliche Gestaltungen von entsprechenden Ausführungsgesetzen in den einzelnen Bundesländern, divergierende Satzungen einzelner Gemeinden und sonstige lokale Unterschiede führen dazu, dass allgemein gültige Aussagen nicht gemacht werden können. Immer ist im Hinblick auf die Lage des Objektes zu prüfen, welche Regelungen anzuwenden sind. Unsere Aufgabe ist es, dies zu erkennen und den Mandanten entsprechend zu beraten.