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NEWS MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

Mieterhöhung

Mieterhöhungen sind im Gewerberaummietrecht nur auf Grund ausdrücklicher Vereinbarungen, meistens so genannter Indexklauseln, möglich. Im Wohnraummietrecht können sie wegen der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben unter bestimmten Umständen ohne Vereinbarung zur Anpassung an die allgemeinen Marktverhältnisse zulässig. Daneben können die Mieter angehoben werden, wenn der Vermieter Modernisierungen, die die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung erhöhen, vornimmt. Umzulegen sind dann jährlich 11% der auf die Wohnung oder das Gebäude entfallenden Modernisierungskosten. Instandhaltungen lassen eine Mieterhöhung nicht zu. Auch im Wohnraummietrecht kann eine automatisierte Mieterhöhung in Form der Index- oder der Staffelmiete unter bestimmten Vorgaben vereinbart werden. Will der Wohnraummieter die Mieterhöhung nicht akzeptieren, kann er soweit keine automatisierte Vereinbarung vorliegt, das Mietverhältnis mit der gesetzlichen Frist kündigen.

 

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