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NEWS MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

Bodenkontaminationen

Auf Grund von Kriegsfolgen oder der Nutzung von Grundstücken befinden sich oftmals Stoffe im Erdreich, die gesundheitsgefährdenden Charakter haben. Für die Entsorgung ist einerseits der jeweilige Grundstückseigentümer, aber auch der Verursacher verantwortlich. Letzterer ist im Innenverhältnis zwischen ihm und dem Grundstückeigentümer gehalten, den entstehenden Schaden, der durch die Beseitigung entsteht, auszugleichen. Das BBodSchG sieht insoweit eigenständige Ausgleichsansprüche vor.

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