Mietschuldenfreitheitsbescheinigung
Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 30. September 2009 - VIII ZR 238/08) ist ein Vermieter nicht verpflichtet, seinem ehemaligen Mieter zu bescheinigen, dass dieser keine Verpflichtungen aus dem ehemaligen Mietverhältnis habe. Da offensichtlich solche Bescheinigungen in der Praxis dennoch verlangt werden, sah sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages veranlasst, eine Änderung des Mietrechts dahingehend anzuregen, dass Vermieter innerhalb angemessener Frist verpflichtet werden soll, eine solche Bescheinigung auszustellen. Die Bundesregierung will prüfen, ob eine gesetzliche Regelung erforderlich ist.