Die Betriebskostenverordnung definiert für Wohnraummietverhältnisse, welche Betriebskosten auf den Mieter um gelegt werden dürfen. Im Gewerberaummietrecht gelten, wenn auch teilweise auf die Begriffe der Betriebskostenverordnung Bezug genommen wird, großzügigere Maßstäbe. Die Betriebskostenverordnung hat aber nur einen Vertrag ausfüllenden Charakter. Voraussetzung für die Übernahme ist der Betriebskosten ist immer eine Vereinbarung der Parteien in dem Mietvertrag, die sich sowohl auf die Kostentragung als solche als auch auf die Kostenart beziehen muss. Die Betriebskostenverordnung definiert letztlich das, was inhaltlich unter der einzelnen Kostenart verstanden werden kann und darf.