Es handelt sich dabei um eine Lebensform für ältere Menschen, bei der diese in Selbstverantwortung eine Wohngemeinschaft außerhalb eines Altenheimbetriebes und des „Betreuten Wohnens“ selber organisieren. Die rechtliche Konstruktion muss auf der Basis einer möglichst weitreichenden Fortdauer unter Berücksichtigung eines möglichen nahen Lebensendes einzelner Mitglieder in der Weise erfolgen, dass sich weder für die verbleibenden, eventuell hinzutretende oder die Erben weitgehende Pflichten und Nachteile ergeben.