Eingeschränkte Prüfung bei Kündigung wegen Eigendarf
Entscheidung: Urteil BGH vom 04.03.2015 – VIII ZR 166/14
Wenn der Vermieter wegen Eigenbedarf seinem Mieter kündigen möchte, muss Wohnbedarf für sich oder eine privilegierte Person geltend gemacht werden. Eine Überprüfung des Wohnbedarfs durch das Gericht ist nur eingeschränkt möglich.