taetigkeiten kopf

NEWS MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

Heimrecht

Das Heimwesen war lange Zeit gesetzlich nicht geregelt. Die Überwachung der Tätigkeiten in diesem Bereich oblag den Bundesländern. Diese konnten im Rahmen des Gewerberechts entsprechende Verordnungen erlassen. Missständen war durch eine Gewerbeuntersagung zu begegnen. Dies führte zur Schaffung des HeimG. Zwischenzeitlich wurde durch die so genannte Föderalismusreform eine Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer begründet. Dies hat noch nicht zu wesentlichen Rechtszersplitterungen geführt. Ausgeschlossen werden kann dies zukünftig jedoch nicht. Das bisherige HeimG gilt jedoch in den Ländern so lange fort, wie diese nicht selber von der ihnen nunmehr zustehenden Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht haben. Die vertragliche Abwicklung der Nutzungsbedingungen mit den Bewohnern erfolgt hingegen durch einen zivilrechtlichen Vertrag nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) bundeseinheitlich. Dennoch haben die länderrechtlichen Bestimmungen wegen der unterschiedlichen Vorgaben Einfluss auf den Anwendungsbereich bei der Frage, ob ein Heim vorliegt. Wegen der Entrichtung des Entgeltes sind auch sozialrechtliche Normen von Bedeutung. Insgesamt liegt eine komplexe Lage vor, die im Rahmen unterschiedlicher Rechtsbereiche geregelt werden muss.

Neueste Beiträge

Kontakt

Rechtsanwälte Dr. Hüsch & Partner
Telefon: +49 (0) 2131 / 71 53 0-0
Kopfgebäude, Batteriestr. 1, 41460 Neuss.
Fax: +49 (0) 2131 / 71 53 0-23
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.