taetigkeiten kopf

NEWS MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

Trinkwasserverordnung

Die Trinkwasserverordnung trägt dafür Sorge, dass in Gebäuden mit einer bestimmten Größe und der damit verbundenen Anzahl an Abnehmern von Leitungswasser regelmäßig Prüfungen der Wasserqualität erfolgen. Damit soll eine Gesundheitsgefährdung vermieden werden. Insbesondere die Legionellenbekämpfung wird dadurch intensiviert. Darüber hinaus soll unterbunden werden, dass Trinkwasser mit so genannten Schwermetallen angereichert ist und toxische Stoffe beinhaltet. Verantwortlich für die Einhaltung der jeweils vorgegebenen Grenzwerte ist der Betreiber der Anlage. Dies kann das kommunale Wasserversorgungsunternehmen ebenso sein wie der Gebäudeeigentümer.

 

Neueste Beiträge

Kontakt

Rechtsanwälte Dr. Hüsch & Partner
Telefon: +49 (0) 2131 / 71 53 0-0
Kopfgebäude, Batteriestr. 1, 41460 Neuss.
Fax: +49 (0) 2131 / 71 53 0-23
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.