Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) legt die Pflichten von Maklern und Bauträger in Zusammenhang mit deren Tätigkeit zum Schutze des Verbrauchers fest. Es handelt sich um gewerberechtliche Ordnungsvorschriften, die wegen der sich daraus ergebenden Bindung des Gewerbetreibenden reflexartige Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung mit dem Verbraucher haben. Verstöße gegen die Bestimmungen der MaBV haben regelmäßig die Unwirksamkeit der entsprechenden Vertragsklausel, nicht des gesamten Vertrages zur Folge. Statt der unwirksamen Klausel gilt die gesetzliche Regelung, die für den Verbraucher oftmals günstiger als die in der MaBV vorgesehene Bestimmung ist.