Werkswohnungen werden einem Arbeitnehmer von dem Arbeitgeber gegen Entgelt zur Verfügung gestellt. Dies erfolgt nicht im Rahmen des Arbeitsverhältnisses, sondern auf Grund eines gesonderten Vertrages. Zwischen den Parteien gilt das Mietrecht für Wohnungen, so dass regelmäßig die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht gleichzeitig die Auflösung des Mietvertrages zur Folge hat.