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NEWS MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

Vermietungspool

Ein Vermietungspool tritt in der Wohnungswirtschaft bei verschiedenen Fallgestaltungen auf. In der Regel ist er bei so genannten Kapitalanlagemodellen in Form von Wohnungseigentum zu beobachten. Bedingt treten ähnlichen Konstruktionen auch bei Hotel- und Ferienobjekten sowie Time-sharing-Anlagen in Erscheinung. Erwähnung findet der Mietpool ansonsten nur im Rahmen von Schadensersatzansprüchen, im Zusammenhang mit der Rückabwicklung von verbundenen Kreditverträgen und der Entscheidungskompetenz der Wohnungseigentümerversammlung zu seiner Begründung sowie im Zusammenhang mit Fragen der Rechtschutzversicherung. Von einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind diese Einrichtungen jedoch rechtlich zu trennen. Auffallend ist, dass solche Vermietungspools nicht regelmäßig bei allen Wohnungseigentumsanlagen, die als Kapitalanlageobjekte vermarktet werden, auftreten. Abhängig ist dies offensichtlich von der jeweiligen Marktlage. Die Notwendigkeit der Schaffung eines Mietpools orientiert sich jedoch nicht nur an der Marktlage auf dem Wohnungseigentumsmarkt als Kapitalanlage, sondern erkennbar auch an der Situation auf dem Vermietungsmarkt. Je größer das Risiko der Vermietung bedingt durch eine allgemeine Rezession, durch zunehmende Arbeitslosigkeit oder auch durch ein Überangebot an Wohnraum desto stärker verschlechtert sich die Möglichkeit des Verkaufes von Wohnungseigentum als Kapitalanlage. Alle genannten Faktoren beeinflussen die Entscheidung, einen Vermietungspool zu gründen.

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