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NEWS MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

Ferienwohnungen

Bei Ferienwohnungen muss davon zunächst ausgegangen werden, dass wegen der in der Regel exponierten Lage anderweitige Maßstäbe an den Erwerb und die Nutzung zu legen sind. Wegen häufig vorliegender besonderer Ausstattungen ist auch mit erhöhten Bewirtschaftungskosten zu rechnen. Von Bedeutung ist auch, dass das Ferienobjekt nicht ständig überwacht werden kann. Die Nutzung erfolgt nur in der Frei- und Urlaubszeit. Dringend notwendig zu ergreifende Maßnahmen und eine dahingehende regelmäßige Kontrolle der Tätigkeit der Verwaltung scheiden daher nahezu aus. Da das Ferienobjekt nicht wie eine sonstige Wohnung ständig genutzt wird und eine Vermietung in der Regel ausfällt, wird die Nutzung sich nur auf einen Teil des Jahres beschränken. Der Nutzen, eine eigene Ferienwohnung zu halten, muss demnach mit den damit verbundenen Kosten abgewogen werden. Den Kosten stehen daher in der Regel keine Einnahmen oder wirtschaftlich sinnvolle Nutzungen gegenüber.

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