Die Heizkostenverordnung schreibt vor, wie bei Nutzermehrheiten eines Gebäudes die Abrechnung der Kosten der Beheizung und der Warmwasseraufbereitung zu erfolgen hat. Dabei wird davon ausgegangen, dass Messungen zur Erfassung des Verbrauchs notwendig sind. Da aber nicht alle Kosten durch den Verbrauch entstehen, wird in die Berechnungen auch ein Flächenanteil integriert, so dass die Kostenverteilung innerhalb des Nutzerkreises in einem bestimmten, teilweise durch einen gesetzlich vorgegebenen Rahmen, Verhältnis zu verteilen sind. Nur in der in der Verordnung vorgesehenen Ausnahmefällen, sind andere Lösungen denkbar. Die Heizkostenverordnung gilt für alle Nutzungsverhältnisse. Sie findet daher im Wohn- und Gewerberaummietrecht ebenso Anwendung wie im Wohnungseigentumsrecht.