taetigkeiten kopf

NEWS MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

Pacht

Während sich ein Mietvertrag nur auf Sachen beziehen kann, werden von dem Pachtvertrag auch Rechte und Gegenstände erfasst. Zudem darf der Pächter nicht nur den Gebrauch ausüben, sondern aus der Pachtsache die Nutzungen ziehen. Ansonsten bestehen wesentliche Ähnlichkeiten mit dem Mietrecht, dessen Vorschriften auch in weitem Umfang anzuwenden sind. Pachtverträge werden oftmals über gewerblich genutzte Immobilien abgeschlossen, wenn der Nutzer auch gleichzeitig eine an diese gebundene Gewerbetätigkeit ausüben will. Dabei muss aber eine Abgrenzung der Grundstücks- von der Betriebspacht vorgenommen werden, weil in Letzterer die Nutzung des Grundstücks nicht zwingend enthalten sein muss. Eine Betriebspacht kann sich nämlich auch nur auf das Unternehmen beschränken.

Neueste Beiträge

Kontakt

Rechtsanwälte Dr. Hüsch & Partner
Telefon: +49 (0) 2131 / 71 53 0-0
Kopfgebäude, Batteriestr. 1, 41460 Neuss.
Fax: +49 (0) 2131 / 71 53 0-23
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.