Während sich ein Mietvertrag nur auf Sachen beziehen kann, werden von dem Pachtvertrag auch Rechte und Gegenstände erfasst. Zudem darf der Pächter nicht nur den Gebrauch ausüben, sondern aus der Pachtsache die Nutzungen ziehen. Ansonsten bestehen wesentliche Ähnlichkeiten mit dem Mietrecht, dessen Vorschriften auch in weitem Umfang anzuwenden sind. Pachtverträge werden oftmals über gewerblich genutzte Immobilien abgeschlossen, wenn der Nutzer auch gleichzeitig eine an diese gebundene Gewerbetätigkeit ausüben will. Dabei muss aber eine Abgrenzung der Grundstücks- von der Betriebspacht vorgenommen werden, weil in Letzterer die Nutzung des Grundstücks nicht zwingend enthalten sein muss. Eine Betriebspacht kann sich nämlich auch nur auf das Unternehmen beschränken.