Die Energieeinsparverordnung regelt aus energetischen Gründen, welche Maßnahmen bei der Errichtung oder Sanierung von Gebäuden und Gebäudeteilen im Hinblick auf die Heizungs- und Klimaanlagen, die wärmeführenden Leistungen und die Fassade eines Gebäudes zu treffen sind. Sie ist für Eigentümer und dingliche sowie schuldrechtliche Nutzer eines Gebäudes verbindlich. Abweichungen können nicht vereinbart oder bei Personenmehrheiten beschlossen werden. Verstöße gegen die Vorgaben der Energieeinsparverordnung können den Charakter einer Ordnungswidrigkeit haben. Die Einhaltung ihrer Vorgaben kann erzwungen werden. Wegen der oftmals die äußere Gestaltung eines Gebäudes beeinträchtigenden Maßnahmen können Konflikte mit dem Denkmalschutz auftreten. Insoweit sind jedoch Ausgleichsmöglichkeiten vorgesehen.