Kreuzfahrten in Zeiten der „Corona-Pandemie“
Die derzeitige Corona- Pandemie trifft die Kreuzfahrtbranche besonders hart. Zahlreiche Reisen werden abgesagt, geplante Reiserouten müssen stark verändert werden, Bilder von in Quarantäne befindlichen Passagieren auf Kreuzfahrtschiffen machen die Runde. Die aus Umweltgründen schon seit langem stark gebeutelte Branche, die durch Ihr enormes Wachstum ständig neue Schiffe und Routen erschließen kann, steht derzeit vor großen Entscheidungen. Werden die Fahrten noch durchgeführt oder generell abgesagt? Wie schütze ich die Passagiere und das Personal während einer Fahrt vor dem Virus? Soweit derzeit ein behördliches Verbot existiert müssen die Fahrten abgesagt werden, die Passagiere erhalten Ihren vollen Reisepreis erstattet. Weitergehende Ansprüche dürften nicht bestehen. Erfolgt die Absage zukünftiger Fahrten aus wirtschaftlichen Gründen so besteht neben dem Anspruch auf Erstattung des Reisepreises möglicherweise noch ein weitergehender Schadenersatzanspruch. Dieser müsste im Einzelfall geprüft werden. In Betracht kommen z.B. Mehrkosten für eine als Ersatz kurzfristig gebuchte Urlaubsreise bei Ausfall der Kreuzfahrt oder Ersatz individuell gebuchter Reiseleistungen (eigene Reisen an Land, Mietwagen etc.). Wird die Reise hingegen verändert durchgeführt besteht ein Minderungsanspruch, bei wesentlicher Änderung der Reise, z.B. weil durch die Grenzschließungen Häfen nicht angelaufen werden dürfen, berechtigt dies zur kostenfreien Stornierung der kompletten Reise. Wollen Sie hingegen bei unveränderter Reiseroute oder nur leicht veränderter Route die Reise aus Gesundheitsgründen kostenfrei stornieren, wird es auf den Einzelfall ankommen. Allein die allgemeine Angst vor einer Ansteckung dürfte nicht ausreichend sein, jedoch wenn die begründete Gefahr der Infizierung besteht und ein nicht unwesentliches Gesundheitsrisiko drohen kann. Im Zweifel obliegt hier, bei einer Weigerung der Gesellschaft diesen Rücktritt anzuerkennen und den Reisepreis zu erstatten, dem Richter das letzte Wort. Bei der derzeitigen Situation dürften aber die Vorkehrungen der Gesellschaften vor Beginn der Reise nicht ausreichend sein eine Infektion auszuschließen, da insbesondere der Corona- Virus eine lange symptomfreie Ansteckungsphase hat. Im Zweifel dürfte die Gesundheit den wirtschaftlichen Erwägungen vorgehen.