Zahlung von Schadensersatz bei Fußballspiel wenn Böller gezündet werden
Entscheidung: LG Köln vom 08.04.2015, Aktz.: 7 O 231/14
Ein Besucher eines Fußballspiels, der einen Knallkörper zündet und der Fußballverein deswegen vom DFB mit einer Geldstrafe belegt wird, haftet dem Verein gegenüber zur Zahlung der auferlegten Geldstrafe. Auf eine Verletzung von Dritten kommt es dabei nicht an. Es reicht der Verstoß gegen die vom Verein aufgestellten Stadion- Regeln.