Mieterschutz zu Corona Zeiten
Mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht hat der Gesetzgeber zum Schutz von Mieter geregelt, dass diesem eine Kündigung gegenüber nicht ausgesprochen werden kann, wenn er aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 die Miete nicht leistet. Anderweitige Kündigungsgründe bleiben jedoch unberührt.
Vermieter und Mieter sollten sich rechtzeitig beraten lassen, welche Auswirkungen dies im Einzelfall auf Ihr Mietverhältnis haben kann und welche Maßnahmen gegebenenfalls zum Schutz beider Parteien getroffen werden müssen.