Patientenverfügung rechtzeitig erstellen
Der Gesetzgeber hat Jedem die Möglichkeit eröffnet, durch eine schriftliche Erklärungen Anordnungen für lebensbedrohlichen Situationen zu treffen. Diese gelten nicht nur als Richtschnur für Bevollmächtigte und vor allem die behandelnden Ärzte, sie verhindern regelmäßig auch die Bestellung eines gerichtlichen Betreuers.
Eine Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht setzt voraus, dass der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist und seinen Willen äußern kann.
Wir helfen Ihnen gerne, wenn Sie Fragen haben und erstellen auch kurzfristig passgenaue Verfügungen.
Rufen Sie uns einfach an 02131 7153013.