Streupflicht und Hobelspäne
Entscheidung: OLG Hamm, Urt. v. 24.11.2014, Aktz.: 6 U 92/12
Der für eine Verkehrsfläche Räum- und Streupflichtige genügt seiner Pflicht nicht dadurch, dass er die eis- und schneeglatte Fläche mit Hobelspänen bestreut. Hobelspäne entfalten keine nennenswerte abstumpfende Wirkung.