Rückabwicklung Pkw-Kauf bei Fehlen Aschenbecher
Entscheidung: OLG Oldenburg vom 10.03.2015, Aktz.: 13 U 73/14
Bei dem Fehlen eines fest installierten und beleuchteten Aschenbechers handelt sich beim Kauf eines Neuwagens nicht um einen Umstand, der als bloße Bagatelle und deshalb als unerheblich anzusehen wäre, sondern im Einzelfall kann dieser Mangel auch zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigen.