In bestimmten Fällen kann auch die Wirksamkeit des Vertrages an sich streitig sein, insbesondere dann, wenn sich nachträglich eine Vertragspartei von dem Vertrag gelöst hat, sei es durch Widerruf, Anfechtung oder Rücktritt von Vertrag.
In der Praxis sind besonders auch Kaufverträge zwischen Kunden und Unternehmen streitig, insbesondere wenn die erworbenen Ware mangelhaft, also kaputt ist und der Kunde seine Gewährleistungsrechte in Anspruch nehmen möchte. Hierbei kann er zwischen mehreren Rechten auswählen, grundsätzlich hat der Kunde bei defekter Ware einen Anspruch aus Minderung, Rücktritt, Schadensersatz und Nachbesserung. Es muss hierbei im konkreten Einzelfall beurteil werden, welche dieser Ansprüche der Kunde geltend machen kann.