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Außergerichtliches Aufforderungsschreiben

Bevor eine gerichtliche Auseinandersetzung oder Titulierung einer Forderung/ eines Anspruches durchgesetzt wird, fertigt man ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben, welches dem Schuldner zugestellt wird.

In diesem Schreiben wird der Schuldner aufgefordert die offene Forderung nebst Zinsen und Mahnkosten sowie Rechtsanwaltskosten unter Fristsetzung zu zahlen.

Reagiert der Schuldner bereits auf dieses Schreiben und zahlt die Forderung, so erhält man Forderung nebst Zinsen und Mahnkosten und der Vorgang ist erledigt.

Sollte nach Fristablauf keine Zahlung erfolgt sein, wird das Mahnverfahren eingeleitet.

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