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News Erbrecht

Berliner Testament

21.02.2019

Häufig schützen sich Ehegatten untereinander durch ein so genanntes Berliner Testament gegen Pflichtteilsansprüche von Kindern beim Versterben eines Ehegatten...

Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar

30.10.2018

In seiner Entscheidung vom 12. Juli 2018 hat der Bundesgerichtshof geurteilt, dass ein Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben...

Teamverstärkung

19.09.2018

Seit dem 01.09.2018 wird unser Team nun durch Frau Rechtsanwältin Anja Hilgendorff verstärkt....

Zwangshypothek

Die Möglichkeit wegen Geldforderungen zu vollstrecken kann sich auch auf Grundstücke beziehen. Die Zwangshypothek nach §§ 864, 866 ZPO soll helfen, die Forderungen des Gläubigers gegen einen Schuldner, der Eigentümer eines Grundstücks ist zu sichern. Sie wird aufgrund eines Vollstreckungstitels im Grundbuch, Abteilung III, eingetragen. Die Zwangshypothek ist vom Bestand der Forderung abhängig. Ist diese erfüllt, kann der Schuldner die Löschung der Zwangshypothek verlangen. Es handelt sich damit lediglich um ein Sicherungsmittel. Eine unmittelbare Befriedigung findet aus ihre nicht statt. Bei einem Verkauf muss sie aus dem Kaufpreis allerding die ihr zu Grunde liegende Schuld getilgt werden. Dies gilt auch im Fall der Zwangsversteigerung, wenn die dafür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Jedoch wird es hier wegen der nicht ausreichenden Erlöse oftmals zum Ausfall kommen.

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Berliner Testament

21.02.2019

Häufig schützen sich Ehegatten untereinander durch ein so genanntes Berliner Testament gegen Pflichtteilsansprüche von Kindern beim Versterben eines Ehegatten...

Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar

30.10.2018

In seiner Entscheidung vom 12. Juli 2018 hat der Bundesgerichtshof geurteilt, dass ein Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben...

Teamverstärkung

19.09.2018

Seit dem 01.09.2018 wird unser Team nun durch Frau Rechtsanwältin Anja Hilgendorff verstärkt....

Kontakt

Rechtsanwälte Dr. Hüsch & Partner
Telefon: +49 (0) 2131 / 71 53 0-0
Kopfgebäude, Batteriestr. 1, 41460 Neuss.
Fax: +49 (0) 2131 / 71 53 0-23
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