Erleichterung für Unterhaltsberechtigte
Zum 1.8.2015 sind die Leitlinien zur Düsseldorfer Tabelle geändert worden. Sie enthalten eine wesentliche Erleichterung zugunsten unterhaltsberechtigter Ehegatten für die Zeit nach der Scheidung. Während im Gesetz festgeschrieben ist, dass geschiedene Ehegatten nach der Scheidung im Grundsatz für ihren Unterhalt selbst verantwortlich sind, ordnet die Leitlinie nun an, dass auch nach der Scheidung in der Regel zunächst Unterhalt nach dem eheangemessenen Bedarf zu zahlen sei. Dem berechtigten Ehegatten sei regelmäßig eine auch unter Berücksichtigung der Ehedauer angemessene Übergangsfrist einzuräumen.
Hat einer der getrenntlebenden Ehegatten daher während der Trennungszeit einen Unterhaltsanspruch gehabt, ist dringend zu raten, den Unterhaltsanspruch auch nach der Scheidung weiter zu verfolgen und notfalls gerichtlich geltend zu machen. Eine rechtssichere Prognose, ob das Gericht Unterhalt nach der Scheidung zusprechen wird, ist allerdings nach wie vor nicht möglich. Das liegt daran, dass die Leitlinien eben nur Leitlinien sind, aber kein Gesetz. Unterhalt bleibt daher auch nach Änderung der Leitlinien ein stark einzelfallbezogenes Rechtsgebiet.